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glossar
Notaranderkonto

Das Notaranderkonto dient zur vorübergehenden treuhänderischen Verwahrung von Fremdgeldern. Dieses Bankkonto, das auf den Namen eines Notars eingerichtet wird, ermöglicht die vorzeitige Darlehensauszahlung zur Kaufpreisabwicklung, solange die Grundschuld noch nicht eingetragen ist oder andere Hemmnisse bestehen.

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