Notar- und Amtsgerichtskosten
Für die Abwicklung des Eigentümerwechsels, die Beurkundung des Kaufvertrags und die Eintragung ins Grundbuch berechnen Notar und Amtsgericht Gebühren. Dafür muß der Käufer etwa 1,5 Prozent des Kaufpreises einkalkulieren. Dazu kommen die Kosten für die Eintragung der Grundschuld. Sie dient als Sicherheit der Bank für den Baukredit. Die Gebühren betragen 0,5 Prozent des benötigten Darlehens.