Hypothek
Ebenso wie die Grundschuld zählt die Hypothek zu den Grundpfandrechten und wird wie diese in Abteilung III des Grundbuches eingetragen. Im Gegensatz zur Grundschuld ist die Hypothek aber an das Bestehen einer Darlehensforderung geknüpft und nimmt daher mit den Tilgungsleistungen des Darlehensnehmers ab. Aufgrund der einfacheren Abwicklung hat sich die Grundschuld in der Finanzierungspraxis durchgesetzt.