Grundschuld
Die Grundschuld ist ein Grundpfandrecht, mit dem ein Grundstück zur Sicherung eines Darlehens durch Eintragung in Abteilung III des Grundbuches belastet wird. Bestellt werden kann die Grundschuld als Brief- oder Buchgrundschuld. Im Gegensatz zur Hypothek kennt die Grundschuld keine Bindung an eine persönliche Forderung und stellt somit eine unbedingte Zahlungsverpflichtung aus dem Grundstück dar. Im Wege einer Zwangsvollstreckung berechtigt die Grundschuld den Darlehensgeber, das Grundstück zu verwerten. Der Gläubiger kann nur soviel fordern wie ihm schuldrechtlich zusteht.