Effektivzins
Bei Krediten ist nach der Preisangabeverordnung als Preis die Gesamtbelastung pro Jahr in einem Vomhundertsatz des Kredites anzugeben und als "effektiver Jahreszins" oder, wenn eine Änderung des Zinssatzes oder anderer preisbestimmender Faktoren vorbehalten ist, als "anfänglicher effektiver Jahreszins" zu bezeichnen.